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Tarif-Lexikon: Die wichtigsten Begriffe einfach erklaert

Die wichtigsten Begriffe rund um Strom, Gas, Internet und Versicherung – einfach erklärt.

Abschlag

Der Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Strom- oder Gaskosten. Seine Höhe richtet sich gewöhnlich nach dem bisherigen oder geschätzten Verbrauch und dem vereinbarten Tarif. Mit der Jahresabrechnung werden Ihre Zahlungen mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis bezeichnet den verbrauchsabhängigen Teil Ihres Strom- oder Gaspreises und wird meist in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Je mehr Energie Sie verbrauchen, desto höher fällt dieser Teil der Rechnung aus. Beim Tarifvergleich sollten Sie Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam betrachten.

Bandbreite (Internet)

Die Bandbreite beschreibt, wie viele Daten ein Internetanschluss innerhalb einer bestimmten Zeit übertragen kann, meist angegeben in Megabit pro Sekunde. Entscheidend sind neben dem Maximalwert auch die vertraglich genannte normale und minimale Geschwindigkeit. Bei erheblichen, nachgewiesenen Abweichungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Preis mindern oder außerordentlich kündigen.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, bis zu dem eine Versicherung einen versicherten Schaden übernimmt. Übersteigen die Ansprüche diese Grenze, müssen Sie die Differenz möglicherweise selbst tragen. Achten Sie besonders bei Haftpflichtversicherungen auf eine ausreichend hohe Absicherung.

Grundpreis

Der Grundpreis ist der feste Teil eines Strom- oder Gastarifs, der unabhängig von Ihrem Verbrauch anfällt. Er wird üblicherweise pro Monat oder Jahr berechnet. Bei niedrigem Verbrauch kann ein geringer Grundpreis wichtiger sein als ein besonders günstiger Arbeitspreis.

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Belieferung von Haushalten mit Strom oder Gas durch den örtlichen Grundversorger. Sie greift häufig automatisch, wenn Sie Energie verbrauchen, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Die Grundversorgung ist flexibel kündbar, muss aber nicht der günstigste verfügbare Tarif sein.

Kilowattstunde (kWh)

Die Kilowattstunde ist die gebräuchliche Einheit für den Verbrauch von Strom und Gas. Ein Gerät mit einer Leistung von einem Kilowatt verbraucht bei einstündigem Betrieb eine Kilowattstunde Strom. Ihr Verbrauch in kWh wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und bildet einen wesentlichen Teil der Energierechnung.

Netzentgelte

Netzentgelte sind Gebühren für den Transport von Strom oder Gas durch die Leitungsnetze sowie für deren Betrieb und Instandhaltung. Sie sind Bestandteil des Energiepreises und werden vom Lieferanten in der Regel über die Rechnung eingezogen. Ihre Höhe kann regional unterschiedlich ausfallen.

Neukundenbonus

Ein Neukundenbonus ist eine Vergünstigung, die ein Anbieter neuen Kunden unter festgelegten Bedingungen gewährt. Die Auszahlung oder Verrechnung erfolgt häufig erst nach einer bestimmten Vertragsdauer oder mit der ersten Jahresabrechnung. Prüfen Sie deshalb die Bonusbedingungen und vergleichen Sie zusätzlich die Kosten ohne Bonus.

Oekostrom

Ökostromtarife werden bilanziell mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasser hinterlegt. Herkunftsnachweise belegen die entsprechende erneuerbare Strommenge, garantieren aber nicht automatisch einen zusätzlichen Ausbau neuer Anlagen. Aussagekräftige Gütesiegel können Ihnen helfen, Tarife mit weitergehendem Umweltnutzen zu erkennen.

Preisgarantie

Eine Preisgarantie soll bestimmte Preisbestandteile eines Tarifs für einen festgelegten Zeitraum vor Erhöhungen schützen. Je nach Vertrag können etwa Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte von der Garantie ausgenommen sein. Prüfen Sie daher genau, welche Bestandteile und welcher Zeitraum tatsächlich abgedeckt sind.

Regionalklasse

Die Regionalklasse bildet die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks ab, in dem ein Fahrzeug angemeldet ist. Sie wird für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko getrennt ermittelt und kann den Versicherungsbeitrag beeinflussen. Eine günstigere Schadenbilanz der Region wirkt sich grundsätzlich vorteilhaft auf die Einstufung aus.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Die Schadenfreiheitsklasse zeigt in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, wie lange Sie ohne regulierten Schaden gefahren sind. Eine höhere SF-Klasse führt normalerweise zu einem günstigeren Beitragssatz. Nach einem gemeldeten Schaden kann der Versicherer Sie nach seinen Rückstufungsregeln schlechter einstufen.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil eines versicherten Schadens, den Sie selbst bezahlen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den laufenden Versicherungsbeitrag senken, erhöht aber Ihre Kosten im Schadenfall. Wählen Sie daher nur einen Betrag, den Sie bei Bedarf problemlos aufbringen können.

Sonderkuendigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, einen Vertrag aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Anlass vorzeitig zu beenden. Mögliche Gründe sind beispielsweise bestimmte Preis- oder Beitragsänderungen, ein Versicherungsfall oder eine nachgewiesene erhebliche Minderleistung beim Internetanschluss. Beachten Sie den konkreten Kündigungsgrund, die geltende Frist und gegebenenfalls erforderliche Nachweise.

Typklasse

Die Typklasse bewertet die Schaden- und Reparaturbilanz eines bestimmten Fahrzeugmodells für die Kfz-Versicherung. Sie wird für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko jeweils gesondert festgelegt. Modelle mit einer ungünstigeren Schadenbilanz können dadurch höhere Versicherungsbeiträge verursachen.