Das Wichtigste in Kürze
- Ein Umzug allein berechtigt nicht automatisch zur vorzeitigen Kündigung des Internetvertrags.
- Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen, muss der Vertrag grundsätzlich zu unveränderten Konditionen weiterlaufen.
- Ist die geschuldete Leistung dort nicht verfügbar, dürfen Verbraucher nach § 60 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Melden Sie den Umzug möglichst früh und lassen Sie Verfügbarkeit, Anschalttermin und mögliche Kosten schriftlich bestätigen.
- Vergleichen Sie Tarife über einen offiziellen Vergleichsrechner und prüfen Sie Preis, Laufzeit, Bandbreite und Bereitstellungskosten im Kleingedruckten.
Sie möchten beim Umzug den Internetanbieter wechseln oder Ihren bisherigen Vertrag mitnehmen? Entscheidend ist, ob der Anbieter die vereinbarte Leistung auch an der neuen Adresse bereitstellen kann. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen gelten, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie Sie Versorgungslücken vermeiden.
Vertrag mitnehmen oder Internetanbieter wechseln?
Ob Sie beim Umzug den Internetanbieter wechseln können, hängt zunächst von Ihrem bestehenden Vertrag ab. Prüfen Sie die Mindestlaufzeit, den frühestmöglichen Kündigungstermin und die vertraglich zugesicherte Leistung. Diese Angaben finden Sie in der Vertragszusammenfassung, im Kundenkonto oder auf der Rechnung.
Kann der bisherige Anbieter den Anschluss an der neuen Adresse mit der vertraglich geschuldeten Leistung bereitstellen, müssen Sie den Vertrag normalerweise mitnehmen. Nach § 60 Telekommunikationsgesetz dürfen dabei weder die vereinbarte Laufzeit noch andere Vertragsinhalte allein wegen des Umzugs verändert werden.
Ein Umzug darf insbesondere nicht automatisch eine neue Mindestvertragslaufzeit auslösen. Legt Ihnen der Anbieter einen neuen Tarif vor, prüfen Sie deshalb genau, ob es sich tatsächlich nur um einen Umzugsauftrag oder um einen neuen Vertrag handelt. Ein freiwilliger Tarifwechsel kann sinnvoll sein, darf aber neue Preise, Bedingungen und Laufzeiten mit sich bringen.
Der Anbieter darf für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf höchstens so hoch sein wie das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses. Hinzukommen können vereinbarte Kosten für zusätzliche Hardware oder Arbeiten, die über den normalen Umzug hinausgehen. Lassen Sie sich die einzelnen Positionen vor der Beauftragung nennen.
Ein regulärer Anbieterwechsel kommt dennoch infrage, wenn Ihre Mindestlaufzeit rechtzeitig endet oder der Vertrag bereits monatlich kündbar ist. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit können stillschweigend verlängerte Telekommunikationsverträge in der Regel mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Beauftragen Sie möglichst den neuen Anbieter mit der Kündigung, wenn Anschlusswechsel und Rufnummernmitnahme koordiniert werden sollen.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht greift, wenn der bisherige Anbieter die vertraglich geschuldete Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. In diesem Fall können Sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. Die Kündigung darf bereits vor dem Umzug erklärt werden und zum Auszugstermin wirken, sofern die Monatsfrist eingehalten wird.
Maßgeblich ist nicht nur, ob der Anbieter grundsätzlich an der neuen Adresse tätig ist. Entscheidend ist, ob er die konkret vereinbarte Leistung bereitstellen kann. Haben Sie beispielsweise einen Festnetztarif mit einer bestimmten vertraglichen Bandbreite und kann der Anbieter dort nur eine deutlich geringere Leistung anbieten, sollten Sie eine schriftliche Prüfung und Begründung verlangen.
Nicht ausreichend ist dagegen der bloße Wunsch nach einem günstigeren oder schnelleren Tarif. Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllen, bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bis zum regulären Vertragsende bestehen – auch wenn ein anderer Anbieter an der neuen Adresse attraktiver erscheint.
Das kann ebenfalls gelten, wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits einen Internetanschluss besitzt. Ein vorhandener Anschluss im Haushalt beendet Ihren eigenen Vertrag nicht automatisch. Entscheidend bleibt, ob Ihr Anbieter seine vertragliche Leistung technisch und rechtlich an der neuen Adresse erbringen kann.
Bei einem Umzug ins Ausland ist die vereinbarte Festnetzleistung regelmäßig nicht verfügbar. Auch dann sollten Sie die neue Adresse und den Auszugstermin nachweisen und sich das Vertragsende bestätigen lassen. Bei besonderen Vertragskonstellationen, etwa Geschäftskundenverträgen oder kombinierten Leistungen, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung durch eine Verbraucherzentrale oder Fachberatung.
DSL- & Handytarife vergleichen
Verfügbarkeit per Adresse prüfen und passende Tarife finden – kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Tarife vergleichen →Fristen und Nachweise richtig einhalten
Informieren Sie den Anbieter möglichst sechs bis zwölf Wochen vor dem geplanten Umzug. Das ist zwar nicht in jedem Fall eine gesetzliche Meldefrist, verschafft aber ausreichend Zeit für die Verfügbarkeitsprüfung, einen Technikertermin und die Abstimmung mit einem möglichen neuen Anbieter.
Übermitteln Sie mindestens folgende Angaben:
- Kunden- und Vertragsnummer
- bisherige und neue Anschrift
- genaues Auszugs- und Einzugsdatum
- gewünschter Anschalttermin
- erreichbare Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls den Wunsch nach Rufnummernmitnahme
Der Anbieter kann einen plausiblen Nachweis des Wohnsitzwechsels verlangen. Geeignet sind je nach Einzelfall beispielsweise eine Meldebestätigung, eine Wohnungsgeberbestätigung oder relevante Auszüge aus dem Mietvertrag. Schwärzen Sie Daten, die für den Nachweis nicht benötigt werden, soweit der Anbieter diese nicht berechtigt verlangt.
Ergibt die Prüfung, dass die vereinbarte Leistung nicht verfügbar ist, erklären Sie die Sonderkündigung in Textform und berufen Sie sich auf § 60 Absatz 2 TKG. Nennen Sie das gewünschte Vertragsende und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung. Nutzen Sie E-Mail, Kundenportal oder Einschreiben so, dass Sie Zugang und Inhalt später belegen können.
Warten Sie nicht darauf, dass der Vertrag automatisch endet: Ein Umzug beendet einen Internetvertrag nicht von selbst. Geht die Kündigung zu spät ein, kann sich auch das Vertragsende nach hinten verschieben. Stoppen Sie Lastschriften zudem nicht eigenmächtig, solange berechtigte Forderungen offen sind.
Neuen Anschluss ohne Versorgungslücke organisieren
Prüfen Sie zuerst adressgenau, welche Anschlussarten verfügbar sind. Je nach Wohnort kommen Glasfaser, Kabel, DSL, Mobilfunk oder eine Kombination infrage. Eine allgemeine Netzkarte ist nur ein erster Anhaltspunkt; entscheidend ist die konkrete Verfügbarkeitsbestätigung für Hausnummer und Wohnung.
Vergleichen Sie nicht allein den monatlichen Aktionspreis. Wichtig sind insbesondere:
- Gesamtpreis über die Mindestlaufzeit
- Preis nach Ablauf eines Rabattzeitraums
- einmalige Bereitstellungs- und Versandkosten
- vertraglich genannte minimale, normalerweise verfügbare und maximale Geschwindigkeit
- Upload-Geschwindigkeit
- Laufzeit und Kündigungsfrist
- Routermiete oder Kaufpreis
- Telefonie, Rufnummernmitnahme und Zusatzoptionen
- Anschlussart und möglicher Technikertermin
Nutzen Sie hierfür einen offiziellen Vergleichsrechner und kontrollieren Sie das Ergebnis anschließend auf der Anbieterseite. Aktionspreise können an Bedingungen geknüpft sein, etwa an Neukundenstatus, Online-Abrechnung oder eine bestimmte Anschlussart. Lesen Sie deshalb Vertragszusammenfassung und Preisverzeichnis vor dem Abschluss.
Soll Ihre Festnetznummer erhalten bleiben, beauftragen Sie den neuen Anbieter ausdrücklich mit der Portierung. Bei einem Wechsel des Ortsnetzbereichs kann die bisherige Festnetznummer in der Regel nicht mitgenommen werden. Innerhalb desselben Vorwahlbereichs ist eine Portierung häufig möglich und für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei.
Vereinbaren Sie den Bereitstellungstermin möglichst schriftlich. Nach Angaben der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel und Umzug muss die Aktivierung bei einem Umzug grundsätzlich zu dem ausdrücklich vereinbarten Termin erfolgen. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu einem längeren vollständigen Ausfall oder wird ein vereinbarter Termin versäumt, können gesetzliche Entschädigungsansprüche bestehen.
Wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt
Verlangen Sie zunächst eine nachvollziehbare schriftliche Begründung. Eine pauschale Aussage wie „Anbieter an der Adresse verfügbar“ genügt nicht immer, wenn die vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich nicht bereitgestellt werden kann. Bitten Sie um eine technische Verfügbarkeitsprüfung und lassen Sie sich die konkret angebotene Bandbreite sowie die Anschlussart nennen.
Widersprechen Sie einer unberechtigten Vertragsverlängerung oder Ablehnung schriftlich. Fügen Sie Nachweise über den Umzug und die Nichtverfügbarkeit bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Klärung. Dokumentieren Sie Nachrichten, Gesprächsnotizen, Auftragsnummern und Verfügbarkeitsergebnisse.
Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden und unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Schlichtungsverfahren beantragen. Bei Streit über Vertragsauslegung, Nachweise oder Zahlungsforderungen hilft außerdem die Verbraucherzentrale. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; komplexe Einzelfälle sollten fachlich geprüft werden.
Beispielrechnung / Checkliste
Beispiel: Sie ziehen am 1. Oktober um und zahlen für Ihren bisherigen Anschluss 39,99 Euro monatlich. Der Vertrag läuft regulär noch bis Ende März des Folgejahres.
- Anfang Juli: Sie prüfen Laufzeit und Kündigungsfrist und melden dem Anbieter die neue Adresse.
- Mitte Juli: Der Anbieter führt eine adressgenaue Verfügbarkeitsprüfung durch.
- Fall A – Leistung verfügbar: Der Vertrag wird zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Berechnet der Anbieter beispielhaft 49,99 Euro für den Umzug, prüfen Sie, ob dieser Betrag das Entgelt für einen Neuanschluss nicht überschreitet.
- Fall B – Leistung nicht verfügbar: Sie kündigen spätestens Ende August mit Wirkung zum Auszug am 1. Oktober und verlangen eine Bestätigung.
- Neuen Tarif auswählen: Sie vergleichen Gesamtpreise, Bandbreite und Anschlusskosten. Ein Angebot mit 19,99 Euro in den ersten sechs Monaten und 44,99 Euro in den folgenden 18 Monaten kostet beispielhaft 929,76 Euro über 24 Monate, zuzüglich möglicher Bereitstellungs- oder Hardwarekosten.
- Anschaltung sichern: Sie vereinbaren den neuen Anschluss zum Einzugstermin und planen für mögliche Verzögerungen vorübergehend einen mobilen Internetzugang ein.
Die Zahlen sind lediglich plausible Beispiele. Tatsächliche Preise, Kosten und Verfügbarkeiten hängen von Adresse, Anbieter und Tarif ab.
Fazit
Wenn Sie den Internetanbieter beim Umzug wechseln möchten, sollten Sie zuerst Laufzeit und adressgenaue Verfügbarkeit prüfen. Kann der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung nicht bereitstellen, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Ist die Leistung verfügbar, wird der Vertrag ohne neue Laufzeit und zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortgeführt. Vergleichen Sie neue Angebote über einen offiziellen Rechner, lesen Sie das Kleingedruckte und lassen Sie alle Termine und Zusagen schriftlich bestätigen.