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Abschlag zu hoch bei Strom und Gas: Was tun?

🕒 8 Min. Lesezeit ✍️ ViralBlickpunkt Redaktion 🔄 Aktualisiert 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Abschlag sollte zum voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie zum aktuellen Arbeits- und Grundpreis passen.
  • Kontrollieren Sie Zählernummer, Zählerstände, Abrechnungszeitraum und die Zahl der verlangten Abschläge.
  • Einen niedrigeren Verbrauch sollten Sie mit aktuellen Zählerständen und nachvollziehbaren Gründen belegen.
  • Kürzen Sie den Abschlag nicht eigenmächtig, sondern beantragen Sie die Anpassung schriftlich beim Anbieter.
  • Ein zu niedriger Abschlag entlastet zwar kurzfristig, kann aber zu einer hohen Nachzahlung führen.

Ist Ihr Abschlag zu hoch, sollten Sie bei Strom und Gas nicht vorschnell die Zahlung kürzen. Prüfen Sie zunächst Verbrauch, Zählerstände und Vertragspreise – so erkennen Sie Rechenfehler, können den Abschlag sachgerecht anpassen lassen und zugleich eine spätere Nachzahlung vermeiden.

Wie wird der Abschlag für Strom und Gas berechnet?

Der monatliche Abschlag ist keine Rechnung über den Verbrauch des jeweiligen Monats. Es handelt sich um eine Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Energiekosten des gesamten Abrechnungszeitraums. Nach der Jahresabrechnung werden die geleisteten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

Für die Berechnung werden grundsätzlich folgende Werte benötigt:

Die vereinfachte Formel lautet:

Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Jahresgrundpreis = erwartete Jahreskosten

Die erwarteten Jahreskosten werden anschließend durch die Zahl der Abschläge geteilt. Wichtig: Manche Anbieter verlangen zwölf, andere beispielsweise elf Abschläge. Deshalb sollten Sie nicht automatisch durch zwölf teilen, sondern in Vertrag, Preisblatt oder Abschlagsmitteilung nachsehen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur zu Abschlagszahlungen müssen sich die Zahlungen am Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte orientieren. Können Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer sein wird, muss dies bei der Bemessung angemessen berücksichtigt werden.

Bei einem neuen Vertrag fehlt häufig ein eigener Vorjahreswert. Dann darf der Lieferant eine Verbrauchsprognose verwenden. Diese kann jedoch unpassend sein, etwa wenn die frühere Wohnung größer war, sich die Personenzahl geändert hat oder Gas nur für Warmwasser statt zusätzlich zum Heizen genutzt wird.

Abschlag zu hoch: Strom und Gas systematisch prüfen

Eine deutliche Erhöhung muss nicht automatisch falsch sein. Sie kann auf einem gestiegenen Verbrauch, einem höheren Arbeitspreis, einem veränderten Grundpreis oder einer Nachberechnung beruhen. Kontrollieren Sie deshalb nicht nur den neuen Monatsbetrag, sondern alle zugrunde liegenden Daten.

Zählernummer und Zählerstände abgleichen

Vergleichen Sie die Zählernummer auf der Rechnung mit der Nummer am Strom- oder Gaszähler. Zahlendreher oder eine Zuordnung zum falschen Zähler können den Verbrauch verfälschen.

Prüfen Sie danach Anfangs- und Endzählerstand. Der Anfangsstand des aktuellen Zeitraums sollte in der Regel dem Endstand der vorherigen Abrechnung entsprechen. Achten Sie außerdem darauf, ob ein Wert abgelesen oder lediglich geschätzt wurde. Eine Schätzung ist nicht zwangsläufig unzulässig, kann aber deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Beim Gaszähler wird der Stand meist in Kubikmetern angezeigt, während die Rechnung den Verbrauch in Kilowattstunden ausweist. Beide Werte lassen sich daher nicht direkt gleichsetzen. Die Umrechnung erfolgt unter anderem mithilfe von Brennwert und Zustandszahl, die auf der Gasrechnung aufgeführt sein sollten.

Verbrauch mit dem Vorjahr vergleichen

Notieren Sie den aktuellen Zählerstand und vergleichen Sie ihn mit einem Stand aus demselben Zeitraum des Vorjahres. Ein Vergleich zwischen Winter und Sommer ist bei Gasheizungen wenig aussagekräftig, weil der Verbrauch stark von der Witterung abhängt.

Fragen Sie bei auffälligen Abweichungen, was sich verändert hat:

Ist der Verbrauch ohne erkennbaren Grund sprunghaft gestiegen, prüfen Sie zunächst Ablesung und Zählerzuordnung. Bei einem vermuteten technischen Defekt sollten Sie den Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzbetreiber kontaktieren. Eine Zählerprüfung kann Kosten verursachen, wenn sich das Gerät als ordnungsgemäß erweist; lassen Sie sich die Bedingungen daher vorher erläutern.

Preise und Vertragsdaten kontrollieren

Übernehmen Sie Arbeits- und Grundpreis nicht ungeprüft aus einer alten Rechnung. Maßgeblich sind die aktuell vereinbarten Preise und der Zeitpunkt, ab dem sie gelten. Bei einer Preisänderung kann eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sein.

Prüfen Sie außerdem:

Ein Guthaben aus einer Energierechnung ist nach § 40c Energiewirtschaftsgesetz vollständig mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen. Bei einer Abschlussrechnung muss die Auszahlung ebenfalls binnen zwei Wochen erfolgen.

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Abschlag anpassen: So gehen Sie richtig vor

Ergibt Ihre Berechnung einen wesentlich niedrigeren angemessenen Betrag, wenden Sie sich schriftlich an den Energieanbieter. Viele Versorger ermöglichen Änderungen im Kundenportal. Bei größeren Abweichungen ist eine E-Mail oder ein Schreiben sinnvoll, damit Sie den Vorgang dokumentieren können.

Nennen Sie dabei:

Als Begründung kommen beispielsweise der Auszug eines Haushaltsmitglieds, ein längerer Leerstand, eine energetische Sanierung oder der Austausch eines verbrauchsintensiven Geräts infrage. Ein Foto des Zählerstands kann die Angaben unterstützen.

Nach § 41b EnWG muss ein glaubhaft gemachter, erheblich geringerer Verbrauch bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung angemessen berücksichtigt werden. Entsprechende Vorgaben bestehen auch für die Grundversorgung.

Setzen Sie bei ausbleibender Reaktion eine angemessene Frist, beispielsweise 14 Tage. Reduzieren Sie Lastschrift oder Überweisung nicht eigenmächtig. Andernfalls können Zahlungsrückstände, Mahnkosten und weitere Streitigkeiten entstehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, eine Absenkung mit dem Anbieter abzustimmen.

Lehnt der Versorger eine gut belegte Anpassung ab, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Nach einer erfolglosen Verbraucherbeschwerde beim Unternehmen kommt außerdem ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Betracht. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Nachzahlungen vermeiden und Tarif kontrollieren

Ein möglichst niedriger Abschlag ist nicht automatisch vorteilhaft. Wird er zu stark reduziert, bleibt am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachzahlung. Sinnvoll ist ein Betrag, der die erwarteten Kosten realistisch abdeckt, ohne über längere Zeit ein unnötig hohes Guthaben beim Anbieter aufzubauen.

Lesen Sie den Zähler monatlich oder zumindest quartalsweise ab. Multiplizieren Sie den seit Jahresbeginn verbrauchten Strom beziehungsweise die umgerechneten Gas-Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis und addieren Sie den anteiligen Grundpreis. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren bisherigen Zahlungen.

Legen Sie bei unsicherer Prognose zusätzlich einen kleinen Betrag auf einem eigenen Konto zurück. Das ist besonders bei einem Umzug, einer neuen Heizung oder einem stark veränderten Nutzungsverhalten sinnvoll.

Ist nicht der Verbrauch, sondern der Tarif teuer, kann ein Anbieterwechsel infrage kommen. Nutzen Sie dafür einen offiziell eingebundenen Vergleichsrechner und vergleichen Sie nicht nur den angezeigten Monatsabschlag. Entscheidend sind insbesondere:

Vorkasse- und Paketmodelle bergen zusätzliche Risiken und passen nicht zu jedem Haushalt. Lesen Sie deshalb stets das Kleingedruckte und berechnen Sie die Kosten auch ohne einmalige Boni.

Beispielrechnung / Checkliste

Beispiel: Ein Zweipersonenhaushalt erwartet einen Stromverbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr. Der vertragliche Arbeitspreis beträgt beispielhaft 32 Cent je Kilowattstunde, der Grundpreis 144 Euro jährlich. Der Anbieter verlangt zwölf Abschläge.

  1. Verbrauchskosten berechnen:

2.500 kWh × 0,32 Euro = 800 Euro

  1. Grundpreis addieren:

800 Euro + 144 Euro = 944 Euro erwartete Jahreskosten

  1. Monatlichen Abschlag berechnen:

944 Euro ÷ 12 = 78,67 Euro

Ein rechnerisch plausibler Abschlag läge in diesem Beispiel bei rund 79 Euro. Verlangt der Anbieter etwa 115 Euro, sollte der Haushalt prüfen, ob ein höherer Verbrauch, neue Preise, eine offene Nachzahlung oder eine falsche Prognose zugrunde liegt.

Vor einem Antrag auf Anpassung hilft diese Checkliste:

Die Zahlen dienen nur als plausibles Rechenbeispiel. Der passende Abschlag hängt immer vom individuellen Verbrauch, Tarif und Abrechnungsmodell ab.

Fazit

Wenn der Abschlag zu hoch erscheint, sollten Sie bei Strom und Gas zuerst Zählerstände, Verbrauch, Tarifpreise und Berechnungszeitraum kontrollieren. Eine sachlich begründete Anpassung kann sich lohnen, darf aber nicht so niedrig ausfallen, dass eine absehbare Nachzahlung entsteht. Dokumentieren Sie Ihren Verbrauch regelmäßig und beantragen Sie Änderungen schriftlich beim Versorger. Prüfen Sie zusätzlich mit einem offiziellen Vergleichsrechner, ob ein passenderer Tarif verfügbar ist, und lesen Sie vor einem Wechsel sämtliche Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen

Darf ich einen zu hohen Abschlag selbst kürzen?+
Sie sollten den Betrag nicht ohne Abstimmung mit dem Anbieter reduzieren. Beantragen Sie die Änderung schriftlich und belegen Sie den niedrigeren Verbrauch, da eine eigenmächtige Kürzung zu Zahlungsrückständen und Mahnkosten führen kann.
Muss der Anbieter meinen Abschlag senken?+
Ein erheblich niedrigerer, glaubhaft gemachter Verbrauch muss bei der Bemessung angemessen berücksichtigt werden. Liegt nur eine geringe Abweichung vor, kann die endgültige Verrechnung stattdessen über die Jahresabrechnung erfolgen.
Wie oft sollte ich den Zählerstand kontrollieren?+
Eine monatliche Ablesung bietet den besten Überblick, besonders bei Gasheizungen oder nach einer Preisänderung. Mindestens quartalsweise sollten Sie den Stand dokumentieren, um ungewöhnliche Verbrauchssprünge frühzeitig zu erkennen.
Ist ein hoher Abschlag besser, um Nachzahlungen zu verhindern?+
Ein moderater Sicherheitspuffer kann sinnvoll sein, ein übermäßig hoher Abschlag jedoch nicht. Sie bauen sonst ein Guthaben beim Lieferanten auf und können über das Geld bis zur Abrechnung nicht selbst verfügen.
Was kann ich bei einer fehlerhaften Schätzung tun?+
Übermitteln Sie dem Anbieter den tatsächlichen Zählerstand, möglichst mit Foto und Ablesedatum, und verlangen Sie eine Korrektur der Verbrauchsprognose. Prüfen Sie anschließend, ob auch der Abschlag angepasst wurde.
Wohin kann ich mich bei Streit mit dem Anbieter wenden?+
Erster Ansprechpartner ist der Energieversorger, dem Sie eine schriftliche Verbraucherbeschwerde mit Frist senden sollten. Bleibt der Konflikt ungelöst, helfen Verbraucherzentralen oder gegebenenfalls die Schlichtungsstelle Energie; bei komplexen rechtlichen Fragen ist eine individuelle Fachberatung ratsam.

ViralBlickpunkt Redaktion

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