Das Wichtigste in Kürze
- Der Abschlag sollte zum voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie zum aktuellen Arbeits- und Grundpreis passen.
- Kontrollieren Sie Zählernummer, Zählerstände, Abrechnungszeitraum und die Zahl der verlangten Abschläge.
- Einen niedrigeren Verbrauch sollten Sie mit aktuellen Zählerständen und nachvollziehbaren Gründen belegen.
- Kürzen Sie den Abschlag nicht eigenmächtig, sondern beantragen Sie die Anpassung schriftlich beim Anbieter.
- Ein zu niedriger Abschlag entlastet zwar kurzfristig, kann aber zu einer hohen Nachzahlung führen.
Ist Ihr Abschlag zu hoch, sollten Sie bei Strom und Gas nicht vorschnell die Zahlung kürzen. Prüfen Sie zunächst Verbrauch, Zählerstände und Vertragspreise – so erkennen Sie Rechenfehler, können den Abschlag sachgerecht anpassen lassen und zugleich eine spätere Nachzahlung vermeiden.
Wie wird der Abschlag für Strom und Gas berechnet?
Der monatliche Abschlag ist keine Rechnung über den Verbrauch des jeweiligen Monats. Es handelt sich um eine Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Energiekosten des gesamten Abrechnungszeitraums. Nach der Jahresabrechnung werden die geleisteten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
Für die Berechnung werden grundsätzlich folgende Werte benötigt:
- erwarteter Jahresverbrauch in Kilowattstunden
- Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde
- jährlicher Grundpreis
- Anzahl der Abschlagszahlungen im Abrechnungszeitraum
Die vereinfachte Formel lautet:
Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Jahresgrundpreis = erwartete Jahreskosten
Die erwarteten Jahreskosten werden anschließend durch die Zahl der Abschläge geteilt. Wichtig: Manche Anbieter verlangen zwölf, andere beispielsweise elf Abschläge. Deshalb sollten Sie nicht automatisch durch zwölf teilen, sondern in Vertrag, Preisblatt oder Abschlagsmitteilung nachsehen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur zu Abschlagszahlungen müssen sich die Zahlungen am Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte orientieren. Können Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer sein wird, muss dies bei der Bemessung angemessen berücksichtigt werden.
Bei einem neuen Vertrag fehlt häufig ein eigener Vorjahreswert. Dann darf der Lieferant eine Verbrauchsprognose verwenden. Diese kann jedoch unpassend sein, etwa wenn die frühere Wohnung größer war, sich die Personenzahl geändert hat oder Gas nur für Warmwasser statt zusätzlich zum Heizen genutzt wird.
Abschlag zu hoch: Strom und Gas systematisch prüfen
Eine deutliche Erhöhung muss nicht automatisch falsch sein. Sie kann auf einem gestiegenen Verbrauch, einem höheren Arbeitspreis, einem veränderten Grundpreis oder einer Nachberechnung beruhen. Kontrollieren Sie deshalb nicht nur den neuen Monatsbetrag, sondern alle zugrunde liegenden Daten.
Zählernummer und Zählerstände abgleichen
Vergleichen Sie die Zählernummer auf der Rechnung mit der Nummer am Strom- oder Gaszähler. Zahlendreher oder eine Zuordnung zum falschen Zähler können den Verbrauch verfälschen.
Prüfen Sie danach Anfangs- und Endzählerstand. Der Anfangsstand des aktuellen Zeitraums sollte in der Regel dem Endstand der vorherigen Abrechnung entsprechen. Achten Sie außerdem darauf, ob ein Wert abgelesen oder lediglich geschätzt wurde. Eine Schätzung ist nicht zwangsläufig unzulässig, kann aber deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.
Beim Gaszähler wird der Stand meist in Kubikmetern angezeigt, während die Rechnung den Verbrauch in Kilowattstunden ausweist. Beide Werte lassen sich daher nicht direkt gleichsetzen. Die Umrechnung erfolgt unter anderem mithilfe von Brennwert und Zustandszahl, die auf der Gasrechnung aufgeführt sein sollten.
Verbrauch mit dem Vorjahr vergleichen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand und vergleichen Sie ihn mit einem Stand aus demselben Zeitraum des Vorjahres. Ein Vergleich zwischen Winter und Sommer ist bei Gasheizungen wenig aussagekräftig, weil der Verbrauch stark von der Witterung abhängt.
Fragen Sie bei auffälligen Abweichungen, was sich verändert hat:
- Ist eine Person ein- oder ausgezogen?
- Wird häufiger im Homeoffice gearbeitet?
- Gibt es neue elektrische Geräte?
- Wurde eine elektrische Zusatzheizung verwendet?
- Hat sich die Wohnfläche oder Heizweise geändert?
- Wurden alte Geräte durch sparsamere Modelle ersetzt?
- Stand die Wohnung zeitweise leer?
Ist der Verbrauch ohne erkennbaren Grund sprunghaft gestiegen, prüfen Sie zunächst Ablesung und Zählerzuordnung. Bei einem vermuteten technischen Defekt sollten Sie den Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzbetreiber kontaktieren. Eine Zählerprüfung kann Kosten verursachen, wenn sich das Gerät als ordnungsgemäß erweist; lassen Sie sich die Bedingungen daher vorher erläutern.
Preise und Vertragsdaten kontrollieren
Übernehmen Sie Arbeits- und Grundpreis nicht ungeprüft aus einer alten Rechnung. Maßgeblich sind die aktuell vereinbarten Preise und der Zeitpunkt, ab dem sie gelten. Bei einer Preisänderung kann eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sein.
Prüfen Sie außerdem:
- Wurden Bonuszahlungen korrekt berücksichtigt?
- Gehört eine zusätzliche Forderung zum Abschlag oder zu einer Nachzahlung?
- Ist der Abrechnungszeitraum vollständig und richtig?
- Stimmen Mehrwertsteuer und ausgewiesene Preisbestandteile?
- Wurde ein Guthaben aus der letzten Abrechnung verrechnet oder ausgezahlt?
Ein Guthaben aus einer Energierechnung ist nach § 40c Energiewirtschaftsgesetz vollständig mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen. Bei einer Abschlussrechnung muss die Auszahlung ebenfalls binnen zwei Wochen erfolgen.
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Ergibt Ihre Berechnung einen wesentlich niedrigeren angemessenen Betrag, wenden Sie sich schriftlich an den Energieanbieter. Viele Versorger ermöglichen Änderungen im Kundenportal. Bei größeren Abweichungen ist eine E-Mail oder ein Schreiben sinnvoll, damit Sie den Vorgang dokumentieren können.
Nennen Sie dabei:
- Kunden- und Vertragsnummer
- Zählernummer
- aktuellen Zählerstand mit Ablesedatum
- bisherigen und gewünschten Abschlag
- nachvollziehbare Berechnung
- Grund für den erwarteten Minderverbrauch
Als Begründung kommen beispielsweise der Auszug eines Haushaltsmitglieds, ein längerer Leerstand, eine energetische Sanierung oder der Austausch eines verbrauchsintensiven Geräts infrage. Ein Foto des Zählerstands kann die Angaben unterstützen.
Nach § 41b EnWG muss ein glaubhaft gemachter, erheblich geringerer Verbrauch bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung angemessen berücksichtigt werden. Entsprechende Vorgaben bestehen auch für die Grundversorgung.
Setzen Sie bei ausbleibender Reaktion eine angemessene Frist, beispielsweise 14 Tage. Reduzieren Sie Lastschrift oder Überweisung nicht eigenmächtig. Andernfalls können Zahlungsrückstände, Mahnkosten und weitere Streitigkeiten entstehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, eine Absenkung mit dem Anbieter abzustimmen.
Lehnt der Versorger eine gut belegte Anpassung ab, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Nach einer erfolglosen Verbraucherbeschwerde beim Unternehmen kommt außerdem ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Betracht. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nachzahlungen vermeiden und Tarif kontrollieren
Ein möglichst niedriger Abschlag ist nicht automatisch vorteilhaft. Wird er zu stark reduziert, bleibt am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachzahlung. Sinnvoll ist ein Betrag, der die erwarteten Kosten realistisch abdeckt, ohne über längere Zeit ein unnötig hohes Guthaben beim Anbieter aufzubauen.
Lesen Sie den Zähler monatlich oder zumindest quartalsweise ab. Multiplizieren Sie den seit Jahresbeginn verbrauchten Strom beziehungsweise die umgerechneten Gas-Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis und addieren Sie den anteiligen Grundpreis. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren bisherigen Zahlungen.
Legen Sie bei unsicherer Prognose zusätzlich einen kleinen Betrag auf einem eigenen Konto zurück. Das ist besonders bei einem Umzug, einer neuen Heizung oder einem stark veränderten Nutzungsverhalten sinnvoll.
Ist nicht der Verbrauch, sondern der Tarif teuer, kann ein Anbieterwechsel infrage kommen. Nutzen Sie dafür einen offiziell eingebundenen Vergleichsrechner und vergleichen Sie nicht nur den angezeigten Monatsabschlag. Entscheidend sind insbesondere:
- Arbeits- und Grundpreis
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Preisgarantie und deren Ausnahmen
- Bonusbedingungen
- Zahlungsweise
- automatische Vertragsverlängerung
- Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vorkasse- und Paketmodelle bergen zusätzliche Risiken und passen nicht zu jedem Haushalt. Lesen Sie deshalb stets das Kleingedruckte und berechnen Sie die Kosten auch ohne einmalige Boni.
Beispielrechnung / Checkliste
Beispiel: Ein Zweipersonenhaushalt erwartet einen Stromverbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr. Der vertragliche Arbeitspreis beträgt beispielhaft 32 Cent je Kilowattstunde, der Grundpreis 144 Euro jährlich. Der Anbieter verlangt zwölf Abschläge.
- Verbrauchskosten berechnen:
2.500 kWh × 0,32 Euro = 800 Euro
- Grundpreis addieren:
800 Euro + 144 Euro = 944 Euro erwartete Jahreskosten
- Monatlichen Abschlag berechnen:
944 Euro ÷ 12 = 78,67 Euro
Ein rechnerisch plausibler Abschlag läge in diesem Beispiel bei rund 79 Euro. Verlangt der Anbieter etwa 115 Euro, sollte der Haushalt prüfen, ob ein höherer Verbrauch, neue Preise, eine offene Nachzahlung oder eine falsche Prognose zugrunde liegt.
Vor einem Antrag auf Anpassung hilft diese Checkliste:
- Zählernummer am Gerät und auf der Rechnung vergleichen.
- Aktuellen Zählerstand fotografieren und mit Datum notieren.
- Anfangs- und Endstand der letzten Rechnung prüfen.
- Geschätzte Werte durch tatsächliche Ablesungen ersetzen lassen.
- Aktuellen Arbeits- und Grundpreis aus Vertrag oder Preismitteilung übernehmen.
- Zahl der Abschläge im Abrechnungszeitraum feststellen.
- Erwartete Jahreskosten selbst berechnen.
- Anpassung schriftlich beantragen und Bestätigung abwarten.
- Verbrauch danach regelmäßig kontrollieren.
Die Zahlen dienen nur als plausibles Rechenbeispiel. Der passende Abschlag hängt immer vom individuellen Verbrauch, Tarif und Abrechnungsmodell ab.
Fazit
Wenn der Abschlag zu hoch erscheint, sollten Sie bei Strom und Gas zuerst Zählerstände, Verbrauch, Tarifpreise und Berechnungszeitraum kontrollieren. Eine sachlich begründete Anpassung kann sich lohnen, darf aber nicht so niedrig ausfallen, dass eine absehbare Nachzahlung entsteht. Dokumentieren Sie Ihren Verbrauch regelmäßig und beantragen Sie Änderungen schriftlich beim Versorger. Prüfen Sie zusätzlich mit einem offiziellen Vergleichsrechner, ob ein passenderer Tarif verfügbar ist, und lesen Sie vor einem Wechsel sämtliche Vertragsbedingungen.