Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bonustarif kann sich lohnen, wenn Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragsbedingungen auch ohne Bonus wettbewerbsfähig sind.
- Der Sofortbonus wird meist kurz nach Lieferbeginn ausgezahlt; der Neukundenbonus folgt üblicherweise erst mit oder nach der ersten Jahresabrechnung.
- Entscheidend sind die Bedingungen: Neukundenstatus, Mindestbelieferungsdauer, Verbrauchsvorgaben, Umzug und Kündigungszeitpunkt können den Bonus beeinflussen.
- Vergleichen Sie stets die Kosten des ersten und zweiten Lieferjahres – im zweiten Jahr entfällt der einmalige Bonus.
- Nutzen Sie einen offiziellen Vergleichsrechner, deaktivieren Sie testweise die Bonuseinrechnung und prüfen Sie anschließend die Originalbedingungen des Anbieters.
Ist ein Neukundenbonus bei Strom sinnvoll oder macht er einen Tarif nur auf den ersten Blick günstig? Dieser Ratgeber zeigt, wie sich Sofortbonus und Neukundenbonus unterscheiden, welche Auszahlungsbedingungen wichtig sind und wie Sie die tatsächlichen Kosten ab dem zweiten Jahr beurteilen.
Wann ist ein Neukundenbonus bei Strom sinnvoll?
Ein Neukundenbonus ist eine einmalige Vergünstigung für Haushalte, die einen neuen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen. Je nach Tarif handelt es sich um einen festen Eurobetrag oder um einen prozentualen Anteil des im ersten Lieferjahr entstandenen Umsatzes. Der konkrete Begriff ist jedoch nicht gesetzlich einheitlich ausgestaltet: Maßgeblich sind das Angebot, die Vertragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ob ein Neukundenbonus bei Strom sinnvoll ist, hängt deshalb nicht allein von seiner Höhe ab. Wichtig ist der Preis, den Sie tatsächlich für die Energie bezahlen. Er setzt sich bei klassischen Tarifen vor allem aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem festen Grundpreis zusammen:
Jahreskosten vor Bonus = Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis
Von diesen Kosten werden anschließend die anrechenbaren Boni abgezogen. Ein hoher Bonus kann einen ansonsten teuren Tarif im ersten Jahr weit oben in der Ergebnisliste eines Vergleichsportals erscheinen lassen. Ohne Bonus kann derselbe Tarif deutlich weniger attraktiv sein.
Ein Bonustarif kommt vor allem für Verbraucher infrage, die ihre Verträge regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf nach dem ersten Lieferjahr erneut vergleichen. Wer sich dagegen mehrere Jahre nicht um seinen Strom- oder Gasvertrag kümmern möchte, fährt möglicherweise mit einem dauerhaft günstig kalkulierten Tarif ohne hohen Neukundenbonus besser.
Achten Sie außerdem auf die Vertragslaufzeit. Besonders kritisch sind Tarife, bei denen der Bonus nur das erste Jahr verbilligt, Sie aber länger gebunden bleiben. Eine eingeschränkte Preisgarantie schützt zudem häufig nicht vor allen Kostenänderungen. Welche Preisbestandteile ausgenommen sind, muss in den Tarifbedingungen stehen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Bonustarifen, von Anfang an einen erneuten Vergleich nach dem ersten Jahr einzuplanen. Das ist keine Garantie für eine Ersparnis: Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch, den regional verfügbaren Angeboten und der weiteren Preisentwicklung ab.
Sofortbonus und Neukundenbonus: der Unterschied
Sofortbonus und Neukundenbonus werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewährt. Die genaue Ausgestaltung kann von Anbieter zu Anbieter abweichen.
Ein Sofortbonus wird üblicherweise einige Wochen oder Monate nach dem tatsächlichen Lieferbeginn auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt. Er wird normalerweise nicht mit den monatlichen Abschlägen verrechnet. Wann die Zahlung fällig ist, muss sich aus dem Angebot oder der Vertragsbestätigung ergeben.
Ein Neukundenbonus wird häufig erst nach dem ersten Belieferungsjahr berechnet und in der Jahres- oder Schlussrechnung berücksichtigt. Bei einem prozentualen Bonus kann die Höhe vom tatsächlichen Energieumsatz abhängen. „15 Prozent Neukundenbonus“ bedeutet daher nicht zwingend 15 Prozent auf sämtliche Rechnungspositionen oder auf die im Vergleichsportal prognostizierten Jahreskosten. Entscheidend ist die im Vertrag definierte Berechnungsgrundlage.
Bei verbrauchsabhängigen Boni kann ein niedrigerer Verbrauch auch zu einer niedrigeren Zahlung führen. Umgekehrt ist nicht automatisch davon auszugehen, dass ein Mehrverbrauch den Bonus unbegrenzt erhöht. Manche Verträge enthalten Höchstbeträge, Verbrauchskorridore oder andere Begrenzungen.
Auch ein bereits ausgezahlter Sofortbonus kann unter bestimmten, wirksam vereinbarten Voraussetzungen in der Jahresrechnung wieder verrechnet werden – beispielsweise, wenn er an einen Mindestverbrauch gekoppelt war und dieser nicht erreicht wurde. Lesen Sie deshalb nicht nur die auffällige Werbeaussage, sondern die vollständigen Bonusbedingungen.
Wichtig: Ein Sofortbonus ist trotz seines Namens normalerweise keine Auszahlung unmittelbar nach dem Vertragsabschluss. Häufig beginnt die Frist erst mit dem Lieferbeginn. Zwischen Vertragsschluss und Belieferung können mehrere Wochen liegen.
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Bei der Bewertung eines Bonustarifs sind fünf Punkte besonders wichtig:
1. Definition des Neukunden: Einige Anbieter gewähren den Bonus nur, wenn Sie während eines bestimmten Zeitraums zuvor nicht von diesem Unternehmen beliefert wurden. Teilweise werden mehrere Marken desselben Unternehmens gemeinsam betrachtet. Prüfen Sie, ob frühere Verträge an derselben Lieferstelle oder mit einer Schwestermarke den Anspruch ausschließen.
2. Vertragslaufzeit oder Belieferungszeit: Vertragsbeginn und Lieferbeginn sind nicht immer identisch. Ein Vertrag kann bereits mit der Annahme des Angebots zustande kommen, während die Energieversorgung erst später beginnt. Verlangt die Bonusklausel zwölf Monate tatsächliche Belieferung, kann eine Kündigung zum Ende einer ab Vertragsschluss berechneten Mindestlaufzeit problematisch sein.
Notieren Sie deshalb beide Daten und lassen Sie sich den nächstmöglichen Beendigungstermin bestätigen. Kündigen Sie nicht vorschnell zu einem selbst errechneten Datum, wenn die Bonusbedingungen eine vollständige Belieferungsdauer voraussetzen.
3. Kündigung und Vertragsende: Manche Bonusregeln knüpfen die Zahlung daran, dass die Kündigung nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird. Ob eine solche Klausel im Einzelfall greift, hängt von ihrem genauen Wortlaut ab. Ein allgemeiner Hinweis auf frühere Gerichtsurteile ersetzt daher nicht die Prüfung Ihres Vertrags.
4. Umzug und vorzeitiges Vertragsende: Ein Umzug, eine vorzeitige Beendigung oder ein Lieferstopp kann Auswirkungen auf die Bonusberechtigung haben. Bei einem Wohnungswechsel besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Der Lieferant kann den Vertrag allerdings unter den gesetzlichen Bedingungen an der neuen Anschrift fortsetzen. Ob dennoch ein Bonus gezahlt wird, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
5. Auszahlung und Reklamation: Kontrollieren Sie die versprochene Zahlung sowie die erste Jahresrechnung. Wird ein fälliger Bonus nicht berücksichtigt, reklamieren Sie schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist. Nach Informationen der Verbraucherzentrale zu ausstehenden Boni genügt eine bloße Gutschrift auf einem internen Kundenkonto bei einem auszuzahlenden Guthaben nicht.
Bewahren Sie das Tarifangebot, Screenshots, die Vertragszusammenfassung, die AGB und die Auftragsbestätigung auf. Nach § 41 Energiewirtschaftsgesetz muss die Vertragszusammenfassung unter anderem geltende Preise, Kündigungsfrist, Mindestvertragslaufzeit und vereinbarte Boni enthalten. Bei Streitigkeiten können die Verbraucherzentrale, der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur oder nach einer erfolglosen Beschwerde beim Lieferanten die Schlichtungsstelle Energie weiterhelfen. Dies ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Was kostet der Tarif nach dem ersten Jahr?
Im zweiten Lieferjahr wird normalerweise weder der Sofortbonus noch der einmalige Neukundenbonus erneut gewährt. Selbst bei unveränderten Grund- und Arbeitspreisen steigen damit Ihre effektiven Jahreskosten um den weggefallenen Bonus.
Hinzu kommen mögliche Preisänderungen. Eine Preisgarantie kann zeitlich begrenzt sein oder bestimmte staatlich veranlasste Preisbestandteile, Netzentgelte und Steuern ausnehmen. Prüfen Sie deshalb, was die Garantie tatsächlich umfasst und wann sie endet.
Bei einer Preisänderung müssen Haushaltskunden grundsätzlich rechtzeitig informiert werden. Nach § 41 EnWG muss die Mitteilung bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen. Bei einer einseitigen Preis- oder Vertragsänderung besteht grundsätzlich ein Recht zur fristlosen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Im konkreten Streitfall sollten Sie fachlichen Rat einholen.
Vergleichen Sie einen Bonustarif daher auf drei Ebenen:
- Kosten im ersten Jahr nach Abzug aller realistisch erreichbaren Boni
- Kosten im zweiten Jahr ohne Bonus, zunächst bei unveränderten Preisen
- Vertragsrisiken wie lange Laufzeit, kurze Kündigungsfrist oder eingeschränkte Preisgarantie
Nutzen Sie dafür einen offiziellen Tarifrechner zweimal: einmal mit und einmal ohne eingerechnete Boni. Prüfen Sie ein interessantes Ergebnis anschließend direkt auf der Internetseite des Lieferanten. Vergleichsportale erleichtern die Vorauswahl, doch verbindlich sind die Vertragsunterlagen.
Der seit Juni 2025 geltende technische 24-Stunden-Wechsel für Strom ändert nichts an Ihrer vertraglichen Bindung. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Laufzeiten und Kündigungsfristen weiterhin beachtet werden müssen. Beim Gaswechsel gelten eigene technische Abläufe.
Beispielrechnung / Checkliste
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Die folgenden Zahlen dienen nur zur Veranschaulichung und stellen kein konkretes Marktangebot dar.
- Arbeitspreis: 32 Cent je Kilowattstunde
- Grundpreis: 180 Euro pro Jahr
- Sofortbonus: 100 Euro
- Neukundenbonus: 15 Prozent auf die Energiekosten vor Bonus
- Preise im Beispiel zunächst unverändert
Kosten vor Bonus:
3.000 kWh × 0,32 Euro + 180 Euro = 1.140 Euro
Neukundenbonus:
15 Prozent von 1.140 Euro = 171 Euro
Effektive Kosten im ersten Jahr:
1.140 Euro − 100 Euro Sofortbonus − 171 Euro Neukundenbonus = 869 Euro
Kosten im zweiten Jahr ohne erneuten Bonus:
3.000 kWh × 0,32 Euro + 180 Euro = 1.140 Euro
Der Tarif kostet im Beispiel im zweiten Jahr somit 271 Euro mehr als im ersten Jahr – obwohl sich Grundpreis und Arbeitspreis nicht verändert haben. Ein bonusfreier Alternativtarif für beispielsweise 1.000 Euro jährlich wäre im ersten Jahr teurer, über zwei Jahre aber günstiger:
- Bonustarif über zwei Jahre: 869 Euro + 1.140 Euro = 2.009 Euro
- Alternativtarif über zwei Jahre: 1.000 Euro + 1.000 Euro = 2.000 Euro
Die Rechnung zeigt: Der höchste Bonus führt nicht automatisch zum günstigsten Tarif. Rechnen Sie mit Ihrem realistischen Jahresverbrauch und kontrollieren Sie zusätzlich, ob Sie sämtliche Bonusbedingungen erfüllen.
Fazit
Ein Neukundenbonus bei Strom ist sinnvoll, wenn der Tarif im ersten Jahr tatsächlich günstig ist, Sie alle Bedingungen erfüllen und die weitere Vertragsentwicklung im Blick behalten. Entscheidend ist nicht die beworbene Bonushöhe, sondern der Gesamtpreis aus Arbeitspreis, Grundpreis und realistisch erreichbaren Vergünstigungen. Vergleichen Sie zusätzlich die Kosten des zweiten Jahres ohne Bonus und kontrollieren Sie Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Preisgarantie. Nutzen Sie dafür einen offiziellen Vergleichsrechner und lesen Sie vor dem Abschluss die Vertragszusammenfassung und das Kleingedruckte.